الشروط والأحكام العامة

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen Verbund24 (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

4. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

5. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

6. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Leistungsumfang

7. Der Umfang der zu erbringenden Beratungs- und Dienstleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.

8. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und nach dem aktuellen Stand der Fachkunde.

9. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Vergütung und Zeitplan führen.

10. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen, sofern der Auftraggeber dem nicht aus wichtigem Grund widerspricht.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

11. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen in angemessenem Umfang zu unterstützen.

12. Der Auftraggeber stellt alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

13. Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit entsprechender Entscheidungsbefugnis.

14. Verzögerungen, die auf unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

15. Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

16. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.

17. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen sowie die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen.

18. Aufwendungen für Reisen, Übernachtungen und sonstige Auslagen werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.

19. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

6 Fristen und Termine

20. Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als solche bestätigt wurden.

21. Leistungsfristen beginnen erst zu laufen, wenn der Auftraggeber alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig erbracht hat.

22. Bei höherer Gewalt oder anderen nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.

§ 7 Vertraulichkeit

23. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

24. Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.

25. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von 3 Jahren.

26. Ausgenommen sind Informationen, die dem Empfänger bereits bekannt waren, allgemein zugänglich sind oder die der Empfänger aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenlegen muss.

8 Urheberrecht und Nutzungsrechte

27. Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke, Konzepte, Berichte und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.

28. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck.

29. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung der Arbeitsergebnisse über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

9 Gewährleistung und Haftung

30. Der Auftragnehmer erbringt Beratungsleistungen auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Informationen. Eine Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ergebnisse wird nicht übernommen.

31. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

32. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

33. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

34. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 10 Kündigung

35. Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

36. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre wesentlichen Vertragspflichten trotz schriftlicher Abmahnung nicht erfüllt.

37. Bei Kündigung hat der Auftraggeber die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen anteilig zu vergüten.

§ 11 Datenschutz

38. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den einschlägigen nationalen Datenschutzgesetzen.

39. Näheres regelt die gesonderte Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

§ 12 Schlussbestimmungen

40. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

41. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

42. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

43. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Velbert, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.